Zollfreiheit wurde dem abgelegenen, bitterarmen Schweizer Grenzort von der Obrigkeit einstmals zugestanden, damit seine Bewohner besser über die Runden kommen konnten. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Neben der Zollfreiheit sicherten sich die Hamburger das sogenannte Stapelrecht; kein Getreide, kein Bier und kein Wein durfte elbabwärts an Hamburg vorbeigeführt werden. (Quelle: Die Zeit 1997)
Am 7. Mai 1189 ließ er sich von Kaiser Barbarossa die Zollfreiheit zusichern; eine entsprechende Urkunde existiert allerdings nur als Fälschung. (Quelle: Die Zeit 1997)