Bei Industrieprodukten soll ab 1997 Zollschutz nur noch für bestimmte Güter wie Textilien und Stahlerzeugnisse bestehen. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Für Argentinien beispielsweise ließe sich argumentieren, dass der Zollschutz für die (arbeitsintensive) heimische Industrie faktisch einer Besteuerung der Grundeigentümer zu Gunsten der Industriearbeiterschaft gleichgekommen sei. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Im Industriesektor soll der Zollschutz von 13,8 (1998) auf auf 11,4 Prozent (2001), im Agrarsektor (bisher 9,5 Prozent) um ein Drittel sinken. (Quelle: Welt 1999)