Der französische Staat verzichtet auf die Zollstrafe und gibt die beschlagnahmten Gipse frei. (Quelle: Die Zeit 2001)
In erster Instanz hatte die Zollstrafe sogar zehnmal so hoch gelegen: ein Signal für Kompromissbereitschaft? (Quelle: Die Zeit 2001)
Vergeblich: Am 6. März 2001 verurteilte das Berufungsgericht von Douai die deutsche Stiftung und die von ihr beauftragte Kunstspedition in zweiter Instanz zu einer Zollstrafe von umgerechnet rund zwei Millionen Mark. (Quelle: Die Zeit 2001)