Bei der Bundesanstalt für Arbeit wird "Bonbonmacher" nur noch als "frühere Berufsbezeichnung" geführt, der offizielle Ausbildungsberuf heißt jetzt "Fachkraft für Süßwarentechnik - Fachrichtung Zuckerwaren". (Quelle: Die Zeit 2002)
Unter Vorsitz von Gerichtspräsident Günter Hirsch erklärte der BGH den Verkauf von Zuckerwaren unter dem Einstandspreis für rechtswidrig. (Quelle: Süddeutsche Online)
Bei den Fachrichtungen Konfekt, Schokolade sowie Zuckerwaren stimmt die Berufsbezeichnung dagegen vollkommen. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)