Eine Zugangsbeschränkung gibt es nicht. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Sie müssen sich bis ins hohe Alter darauf verlassen können, dass die Leistungsfähigkeit ihrer privaten Krankenversicherung nicht durch eine politisch vorgegebene Zugangsbeschränkung für junge Versicherte gefährdet wird. (Quelle: Die Welt 2002)
Das OLG München (Urteil vom 3. Februar 2000, Az.: 6 U 5475/99 "CDBench") vertritt die Ansicht, der Privatbereich werde generell verlassen, wenn sich der Internet-Auftritt ohne Zugangsbeschränkung faktisch an jedermann wendet. (Quelle: DIE WELT 2001)