Dazu wären die Länder mit Ausnahme des Verbraucherschutzes bereit, wenn sie hier Zugriffsrecht bekämen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Die Länder wollen dies unter die Rubrik Zugriffsrecht einordnen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Dieses Zugriffsrecht soll auch beim Hochschulwesen gelten, das bislang verpflichtende Rahmenrecht des Bundes soll entfallen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)