Allerdings könnte Deutschland auf diesen Zeitraum kommen, wenn es nach den fünf Jahren die zweijährige Zusatzfrist in Anspruch nähme. (Quelle: Berliner Zeitung 2001)
Nach Informationen aus Brüssel soll die allgemeine Frist fünf Jahre, die Zusatzfrist zwei Jahre betragen. (Quelle: Berliner Zeitung 2001)
Danach könne es eine kürzere Zusatzfrist für Staaten geben, die noch besondere Probleme auf ihren Arbeitsmärkten hätten. (Quelle: Berliner Zeitung 2001)