Das gibt Müller auch zu, entgegnet aber, daß das nie eine Zwangsbedingung gewesen sei, sondern nur eine höfliche Anfrage. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Lexen wirft dem Investor Müller außerdem vor, eine Zwangsbedingung gestellt zu haben. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)