Die Wertgrenze für sofort abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter wird von bisher 410 Euro auf 800 Euro angehoben. (Quelle: Die Welt Online)
Um Investitionen für kleine und mittlere Unternehmen zu erleichtern, soll die Wertgrenze für sofort abschreibungsfähige Wertgüter auf 800 Euro angehoben werden. (Quelle: NetZeitung)
Bereits nach der ersten Änderung, als der abschreibungsfähige Anteil des Kaufpreises auf 25 Prozent halbiert worden ist, war es schon schwierig, Neubau-Immobilien an den Mann zu bringen. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)