Die Verteidiger der Angeklagten machten geltend, ihre Mandanten hätten ausschließlich im dienstlichen Interesse gehandelt und keine privaten Zwecke verfolgt. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Die Ankläger beriefen sich dagegen auf Zeugen , die den Angeklagten als Islamisten geschildert hatten, dessen Ansichten sich von denen Attas nicht unterschieden hätten. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Die Bundesanwälte beschuldigten den Angeklagten, im Verlauf des Prozesses, der seit Oktober 2002 stattfand, immer nur dann etwas zugegeben zu haben, wenn ihm nichts anderes mehr übrig geblieben sei. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)