Kein rundfunkpolizeiliches Führungszeugnis steht da bevor, sondern ein arbeitsrechtliches Konstrukt: Der Sender sagt voraus, daß er den Mitarbeiter an maximal acht Tagen im Monat beschäftigen wird; erteilt ihm die sogenannte "Achttageprognose". (Quelle: Die Zeit 1999)
An Forschungseinrichtungen innerhalb von oder jenseits der Universitäten gilt indes nicht nur das Grundgesetz als arbeitsrechtliches Regelwerk, sondern Gründungsstatuten, Beiräte, Kuratoren. (Quelle: DIE WELT 2000)
Anlaß für die CDU-Bedenken war ein zurückliegendes arbeitsrechtliches Verfahren um die Kündigung von Herrn Grahn als Landtagsmitarbeiter im Jahre 1993. (Quelle: Junge Welt 2000)