Gegen den Steuerbescheid kann mit einem so genannten Einspruch (außergerichtlicher Rechtsbehelf) vorgegangen werden. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Vermitteln und verantworten soll dies künftig ein europaweites Netzwerk solch außergerichtlicher Stellen, das European Extra-Judicial Network (EEJ-Net), an dem Kommission und viele Mitgliedsländer zusehends Gefallen finden. (Quelle: Die Zeit 2000)
Im Falle der Privatkollektionen hofft Piotrowski auf Kompromisse auf der Basis außergerichtlicher Einigungen. (Quelle: DIE WELT 2001)