AUSSERGERICHTLICHE EINIGUNG Der Verleger Dietrich von Boetticher und der Verlag Gruner + Jahr haben sich im Streit um die Titelrechte für die NBI außergerichtlich geeinigt. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Streitfälle sollten bevorzugt durch aussergerichtliche Schlichtung geregelt werden. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)