Da Adrian H. seine Aussagen beeidigte hatte, lautet die Anklage gegen ihn nun auf Meineid. (Quelle: Tagesspiegel 2000)
Zu Guthardt, der jedes Wissen darüber bestritten hatte, sagte Wiens, dessen beeidigte Aussage stehe im Gegensatz zu den Bekundungen anderer Zeugen. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)