Eine Erhöhung gilt auch dann nicht, wenn ein Verwalter nicht die Kopie einer Originalvollmacht des Eigentümers beilegt oder nicht alle Vermieter der Erhöhung zugestimmt haben. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Da lohnt es sich für manchen zu warten, bis eine der zahlreichen Computerzeitschriften die Software auf einer CD beilegt. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Und "Akis" berichtet, dass die CDU/CSU fürs Erste den Streit um die Bioethik beilegt. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)