Im Unterschied zu Polen und der Tschechoslowakei hat Deutschland die Potsdamer Beschlüsse niemals als bindende Rechtsgrundlage für die Nachkriegsordnung akzeptiert. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Einst bindende Vorschriften seien durch weniger umfassende Richtlinien ersetzt worden. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Es ist die Aufgabe des Senats, diese Zusagen bei den Privatisierungsverhandlungen angemessen zu gewichten und in bindende, bei Nichterfüllung auch mit hohen Strafen zu belegende Vertragsklauseln umzuformen. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)