Bei jedem Detail, das an die Öffentlichkeit durchsickere, solle eine Vertragsstrafe von einer Million Euro fällig werden. (Quelle: Süddeutsche Online)
Die 8. Kammer machte schließlich auch kurzen Prozeß: Bei mehr als 50 Prozent Überkompensation seien auch Eigentumswohnungen ein ausreichender Ersatz für den verlorenen Mietwohnraum, da die Wirkung auf den Mietwohnungsmarkt 'durchsickere'. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)