Sich entäussern. - Etwas von seinem Eigenthume fahren lassen, sein Recht aufgeben - macht Freude, wenn es grossen Reichthum anzeigt. (Quelle: Friedrich Nietzsche - Morgenröthe)
Niemand kann sich seiner Freiheit entäussern oder sich in ihrem Gebrauch in einem das Recht oder die Sittlichkeit verletzenden Grade beschränken . (Quelle: Schweizer BGB)