Diese Gefährdungshaftung galt bisher nur für entgeltliche Fahrten, also beispielsweise im Taxi. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
- KV-Einnahmen und Privatliquidationen, - Kosten der Praxiseinrichtung und -instandhaltung), - Finanzierungskosten, - außerordentliche Aufwendungen und Erträge, - (un-)entgeltliche Mitarbeit von Angehörigen, - privat veranlaßte Komponenten. (Quelle: Der niedergelassene Chirurg 1999)
"Die Vorschriften dieses Gesetzes", heißt es in der Novelle, "gelten für Verträge über die entgeltliche Gewährung von Lebensbewältigungshilfe, soweit diese gewerblich erfolgt." (Quelle: Berliner Zeitung 1997)