Geschlossene Bauerngüter, erbend vom Vater zum Sohn auf den Ältesten, nicht zu zerstückeln, nicht zu veräußern; die jüngern Geschwister können dienen oder in andre Höfe heiraten. (Quelle: Karl Leberecht Immermann - Der Karneval und die Somnambule - 6)
Denn das Mädchen stirbt, und der Erzähler kniet neben der Leiche nieder, möglicherweise ihren Wahn und ihren Tod erbend. (Quelle: Die Zeit 2002)