Dagegen fielen an den päpstlichen Fiskus Strafgelder und Kompositionen, auch das Vermögen erblos Gestorbener. (Quelle: Ferdinand Gregorovius - Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter / VI. Buch, 6. Kapitel, 3)
Der König Ludwig, welchen er anerkannt hatte, starb erblos zu Cosenza im November 1434, und schon am 2. Februar 1435 erlosch durch den Tod Johannas II. das Haus Anjou-Durazzo. (Quelle: Ferdinand Gregorovius - Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter / XIII. Buch, 1. Kapitel, 4)
Darum sind die Weiber auch erblos aus diesem Geschlecht, und es heißt im Gesetz, daß "die Sachsen behielten das schwäbisch Recht durch der Weiber Haß". _________________________________________________________________ (Quelle: Brüder Grimm - Deutsche Sagen / 420)