Stattdessen ist nun von "Einrichtungen mit hoher Verbindlichkeit" die Rede, deren "Verlassen den Jugendlichen auch zum Schutz der Gesellschaft nur nach sichtbaren erzieherischen Erfolgen und unter strengen Auflagen erlaubt wird". (Quelle: DIE WELT 2000)
Wir sehen uns in der erzieherischen Pflicht und kommen dem mit extra dafür eingestellten Personal nach. (Quelle: DIE WELT 2000)
Wenn alle erzieherischen Maßnahmen nicht greifen, ist letzlich der Staat gefordert, meinte die CDU-Rechtsexpertin Barbara Richstein. (Quelle: DIE WELT 2000)