Wer einen extrakorporal erzeugten Embryo (...) zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck abgibt oder verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." (Quelle: Die Zeit 2001)
Dieses untersagt die Verwendung eines "extrakorporal erzeugten Embryos zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck". (Quelle: DIE WELT 2000)
In den USA und Italien Routine, darf in Deutschland kein Arzt einen Embryo extrakorporal untersuchen: Das verbietet das Embryonenschutzgesetz. (Quelle: DLF - aus Naturwissenschaft und Technik 1996)