Bei grob fahrlässigem Verhalten sollten sich Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten beteiligen müssen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Im Übrigen führt die irrige Meinung, Berlin habe mehr Geld als genug, zu fahrlässigem Umgang mit Einnahmen, die Berlin zustehen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Immerhin stehe der Vorwurf von grob fahrlässigem wissenschaftlichen Fehlverhalten im Raum. (Quelle: Die Zeit 2001)