Ein mittelbares (fakultatives) Anerbenrecht hat in der Provinz Hannover, den übrigen Teilen Schleswig-Holsteins, Lauenburg und in den Ländern Oldenburg, Bremen und Grafschaft Schaumburg geherrscht. (Quelle: Die Zeit 1946)
Fast jeder Satz enthält ein fakultatives "vielleicht". (Quelle: Die Welt 2001)
Eines machte er aber deutlich: ein fakultatives Fach Religionskunde ist von der Kirche nicht zu akzeptieren, ist und bleibt "auf Dauer nicht zureichend". (Quelle: Berliner Zeitung 1997)