So kann für Türen beispielsweise die Feuerwiderstandsklasse feuerhemmend (T30) oder feuerbeständig (T90) vorgeschrieben sein: Das heißt, dass die Tür in einem Brandfall mindestens 30 Minuten bzw. 90 Minuten dem Feuer standhalten muss. (Quelle: DIE WELT 2000)
Weil eine Entrauchung der Treppen unmöglich und die Türen nicht feuerhemmend seien, werde es bei einem Brand in dem überfüllten Haus "in jedem Fall zu Personenschäden" kommen. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Beton ist feuerhemmend, während Asphalt brennen kann. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)