Auch Anteile an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftliches Vermögen werden bei der Berechnung der Erbschaftssteuer gängigerweise deutlich niedriger als der tatsächliche Marktwert bewertet. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Denn Betriebsvermögen, Immobilien, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften werden bei der Berechnung der Erbschaftsteuer nur mit einem geringen Teil ihres Marktpreises berücksichtigt. (Quelle: Süddeutsche Online)
Denn Betriebsvermögen, Immobilien, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften werden bei der Berechnung der Erbschaftsteuer nur mit einem geringen Teil ihrer Verkehrswerte berücksichtigt. (Quelle: Süddeutsche Online)