Darin heißt es unter anderem: "Eine unterschiedliche Behandlung von Mitarbeitern wegen des Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der Herkunft, der Religion, des Alters oder wegen gleichgeschlechtlicher Veranlagung darf nicht erfolgen." (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Präsidentin der nordelbischen Synode, zum Streit über die Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften (Quelle: Die Zeit 1997)
Auch bei gleichgeschlechtlicher Erotik schwillt die Lautstärke im Saal an, allerdings vor allem durch ungemütliches Aufseufzen. (Quelle: Die Zeit 2000)