Dort wird Opfern wie Tätern psychologische, pastorale und juristische Hilfe angeboten, werden Therapien und kirchenrechtliche Unterstützung vermittelt. (Quelle: Die Zeit 2002)
Sein Verhalten bilde die Voraussetzung für kirchenrechtliche Strafen, die dem Betroffenen demnächst mitgeteilt und dann veröffentlicht würden. (Quelle: DIE WELT 2001)
Die kirchenrechtliche Bewertung steht allerdings in Kontrast zu den Normen des II. Vatikanums. (Quelle: DIE WELT 2001)