Selbst wenn das ein klagbarer Anspruch wäre, hätten beschäftigungssuchende "Gefolgsmann(Inn)en" erst nach bekanntermaßen langwährenden Verfahren jenen Status erreicht, den die Bundesverfassung jedem Bürger taxfrei zubilligt. (Quelle: Junge Freiheit 1997)
In der Sache beträfe dieses Urteil eine andere 'Fallkonstruktion', nämlich die Frage, ob ein klagbarer Anspruch auf Errichtung auf einen im Bebauungsplan vorgesehenen Lärmschutzwall bestehe. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Gleiches gilt für die Frage, ob den Destinatären ein klagbarer Anspruch auf die Stiftungsleistungen zusteht (BGH, NJW 1987, 2364 = ZIP 1987, 1046 m. w. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)