So gab es bis dahin in Sachsen-Weimar kein allgemeines steuerfreies Existenzminimum, in Waldeck galt noch die Klassensteuer, in Sachsen-Meiningen existierte keine generelle Steuererklärungspflicht. (Quelle: Die Zeit 1997)
Von seinem Einkommen mußte er sich für 10 Thaler Heu kaufen, die Klassensteuer, das Landarmengeld und den Witwenbeitrag bezahlen. (Quelle: Berliner Zeitung 1994)