Selbstverständlich steht die Weiterbildung mit zweieinhalb monatigem Praktikum auch Männern offen. (Quelle: Tagesspiegel 1999)
Die Kl. kann daher den allgemeinen Kündigungsschutz gemäß den §§ 1 ff. KSchG, der erst nach 6 monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses einsetzt (§ 1 Abs. 1 KSchG), nicht in Anspruch nehmen. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)