Des Konflikts zwischen einer monotheistisch verpflichteten Kunst und einer jüngeren, die Gottes Stelle dem einzelnen Menschen übertragen hat, dem Individuum in der Vielzahl seiner Gesten und Gesichter? (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Der biblisch-theologische Keim der staatsrechtlichen Freiheitskonzeption macht deutlich, warum andere Kulturen, die nicht christlich, zumindest nicht monotheistisch geprägt sind, die Vorstellung von der Freiheit des Menschen nicht hervorgebracht haben. (Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
Diese Unterrichtskultur ist auf dem Hintergrund einer nicht monotheistisch denkenden Kultur zu verstehen. (Quelle: TAZ 1997)