Es muß geprüft werden, ob Patienten bei nachweislichem Mißbrauch der Chipkarte an den dadurch verursachten Kosten beteiligt werden können." (Quelle: BILD 1998)
Die Kartellbehörde kann die Netzbetreiber aber bei nachweislichem Mißbrauch ihrer Monopolstellung zur Durchleitung zwingen (Mißbrauchstatbestand). (Quelle: Welt 1997)
Jetzt klagen die Charlottenburger gegen die Kreuzberger KollegInnen wegen nachweislichem Verstoß. (Quelle: TAZ 1988)