Diese Unterscheidung ist ursprünglich schon 1935 erfunden worden, im "Dritten Reich", und war seit 1950 als nationalsozialistisches Recht gestrichen ebenso wie die Verhandlung in Abwesenheit der Angeklagten und die erschwerte Richterablehnung (Quelle: Die Zeit 1997)
Diese Unterscheidung ist ursprünglich schon 1935 erfunden worden, im "Dritten Reich", und war seit 1950 als nationalsozialistisches Recht gestrichen ebenso wie die Verhandlung in Abwesenheit der Angeklagten und die erschwerte Richterablehnung. (Quelle: Die Zeit 1997)
Deutschland ist kein nationalsozialistisches Land. (Quelle: Die Zeit 2000)