Dem Kaiser bleibe, was des Kaisers ist, Wer einen Herrn hat, dien ihm pflichtgemäss. (Quelle: Friedrich Schiller - Wilhelm Tell, II. Aufzug, 2. Szene / 2)
Der Richter hat auf Begehren der Ehefrau die Gütertrennung anzuordnen : 1. wenn der Ehemann für den Unterhalt von Weib und Kind nicht pflichtgemäss Sorge trägt ; (Quelle: Schweizer BGB)