Die Börse begründete dies mit einem "grob pflichtwidrigen Verhalten" durch "inhaltlich unrichtige und unvollständige Angaben" im Jahresabschluss 2001. (Quelle: Die Welt Online)
Der Senat stellte zugleich klar, dass er Zweifel am pflichtwidrigen Verhalten des geschassten Schichtführers für unangebracht hält. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Dies gelte auch für die im Zusammenhang mit der pflichtwidrigen Kreditvergabe erhobenen Vorwürfe. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)