Die Staatsanwaltschaft muss nun klären, ob ein pflichtwidriges Verhalten von Vollzugsbediensteten insbesondere des Sanitäters vorliegt. (Quelle: DIE WELT 2001)
"Ihre tägliche Arbeit darf nicht durch allgemeine Gerüchte über pflichtwidriges Verhalten in Misskredit gebracht werden", betonte der Staatsrat. (Quelle: Die Welt 2001)
Allein die Übersendung virenverseuchter Disketten allerdings stelle noch kein pflichtwidriges Verhalten dar. (Quelle: DIE WELT 2000)