Einen dicken Stapel pornografischer Fotos aus dem Internet hatte die US-Justizbehörde ausdrucken lassen, zur besseren Anschaulichkeit sogar in Farbe. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Die Staatsanwaltschaft hielt die Zugaben für untergeordnete Beigaben, so daß Frau Uhse sich wegen öffentlicher Vorführung pornografischer Filme strafbar gemacht habe. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Vom Vorwurf der Verbreitung pornografischer Filme sprach gestern ein Schöffengericht die 58jährige Versandhaus-Chefin Beate Rothermund, besser bekannt als Beate Uhse, frei. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)