Vor Gericht zeigte Pommerenke zwar Reue, aber das psychologische Gutachten bescheinigte ihm keine erheblich verminderte Zurechnungsfähigkeit, die Einweisung in eine psychiatrische Anstalt stand nicht zur Diskussion. (Quelle: DIE WELT 2001)
Immerhin schickte Pican damals den Geistlichen zunächst für ein halbes Jahr in psychiatrische Behandlung. (Quelle: DIE WELT 2001)
Die Staatsanwaltschaft hatte die Höchststrafe von 15 Jahren gefordert, die Verteidigung dagegen auf nicht mehr als zehn Jahre Haft und eine stationäre psychiatrische Behandlung plädiert. (Quelle: DIE WELT 2001)