Auf dieser Länge soll der Todesstreifen nachgestaltet werden - samt Bogenlampen, Fahrweg und rückwärtigem Absperrzaun. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Die Ersatzpflicht - Beschädigung des Holztors bei rückwärtigem Herausfahren nach Entladung - steht auch im Zusammenhang mit der dem Umzugstransport eigenen besonderen Gefahr. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)