Nach der Lehre von der Staatensukzession bei Verträgen bleiben im übrigen die territorialbezogenen, sogenannten "radizierten" Verträge bestehen (91). (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Verträge der DDR binden die Bundesrepublik Deutschland nur, wenn ein besonderer Sukzessionstitel vorliegt, z. B. im Fall eines sogenannten radizierten (gebietsbezogenen) Vertrages (64). (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)