Daß zur Zeit der Stiftung in Deutschland noch ein einziger Glaube herrschte, war Zufall, - daß kein Stand den andern auf rechtlichem Wege unterdrücken sollte, war der wesentliche Zweck dieser Stiftung. (Quelle: Friedrich Schiller - Geschichte des dreißigjährigen Kriegs / 1. Buch (1))
Wer dann im Fressen nicht bei seinem Schnabelrecht bleibt, den strafen sie mit rechtlichem Picken am Kopfe und Rupfen am Halse." (Quelle: Johann Heinrich Pestalozzi - Die Freßordnung im Hühnerstalle)
Der Mann war ein Indianer, weiter nichts; aber dennoch müssen wir erfahren, ob er in rechtlichem Kampfe getötet worden ist. (Quelle: Projekt Gutenberg)