Ich verbürge mich euch mit schriftlichem Kontrakt für die ganze Summe, die euch der Herzog schuldet. (Quelle: Conrad Ferdinand Meyer - Jürg Jenatsch / III. Buch Kap. 3)
Damit schufen die Richter einen Präzedenzfall: Seitdem darf die Stasiunterlagenbehörde generell personenbezogene Informationen über Personen der Zeitgeschichte nur mit deren schriftlichem Einverständnis veröffentlichen. (Quelle: Die Welt Online)
Eine Endabnahme mit schriftlichem Protokoll hatten 71 Prozent der Befragten im Osten per Vertrag geregelt, im Westen lediglich 46 Prozent. (Quelle: DIE WELT 2001)