Er beschloß daher, sich eine vorläufige Gerichtsstube einzurichten, und zwar fern von störendem Geräusche, oben auf dem Söller in der sogenannten Polterkammer, in welcher Lisbeth die Notizen über die Zinsrückstände gefunden hatte. (Quelle: Karl Immermann - Münchhausen / III, 7)
Der Unterschied zwischen Geräusch und störendem Lärm sei eine sehr individuelle Angelegenheit, klagt der Lübecker Physiker Andreas Blöß. (Quelle: Die Zeit 2002)
Einige Flächen sollen als Mischgebiete mit nicht störendem Gewerbe belegt werden. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)