Es ist, wie Sie wissen, nicht erlaubt, mit strafbarem Vorwitz den heiligen Schleier aufzuheben, den die Zeit um den Ursprung der Götter und ihres Dienstes geworfen hat. (Quelle: Christoph Martin Wieland - 3. Buch 9. Kapitel)
Hat man den richtigen Griff getan, dann stellt die Zollbehörde fest: "Es handelt sich um Schriften mit strafbarem Inhalt." (Quelle: Die Zeit 1958)
Dabei war auch deutlich geworden, dass die Führung der Behörde offenbar bereits sei längerer Zeit von strafbarem Drogenhandel und verbotener Prostitution in einem Sperrgebiet gewusst hatte, ohne Ermittlungsverfahren einzuleiten. (Quelle: Süddeutsche Online)