Richter Peter Wickler sah in dem "systematischen Psychoterror" nicht nur die Menschenwürde Möllers verletzt, sondern "in einer die Grenze zur strafbaren Körperverletzung berührenden Weise auch seine seelische und körperliche Gesundheit". (Quelle: Die Welt Online)
Somit habe die Angeklagte, als sie den Link setzte, nichts von dem strafbaren Inhalt wissen können, meinten die Richter. (Quelle: Die Welt Online)
Allen Landtagsfraktionen stellt sich nun die zentrale Frage, warum Pröhls umfangreiche strafbaren Finanztransaktionen nicht von seinen Dienstherrn entdeckt wurden. (Quelle: Die Welt 2002)