Derzeit könne nur ein strafloser Versuch angenommen werden. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Die Lohnfortzahlung bleibt auch im Falle strafloser, aber rechtswidriger Abbrüche erhalten. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Herta Däubler-Gmelin nannte das Urteil vernünftig, weil es die Grenze zwischen strafbarer Beleidigung und strafloser Meinungsäußerung gezogen habe. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)