Ich halte nichts für tunlicher, wenn Eure Majestät und die Fürsten sich über andern unbedeutenden Zwist vereinigen könnten. (Quelle: Johann Wolfgang Goethe - Götz von Berlichingen mit der eisernen Hand / III. Akt - 1)
Treu und Glauben unter Berücksichtigung des Verfahrenszwecks tunlicher Beschleunigung stecken den Rahmen für die Befugnisse der Parteien ab. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)