Mindestens 85 Prozent des Gesamtbetrages aller umtauschbaren Schuldverschreibungen müssen zustimmen, damit die Umschuldung möglich wird. (Quelle: DIE WELT 2000)
Wenn sie von den Aktionären zuvor noch nicht umgewandelt wurden, können die umtauschbaren Aktien ab 1. Oktober 2001 bei Exchangeco gegen eine gleiche Anzahl Aktien unserer Kategorie A mit nachrangigem Stimmrecht eingelöst werden. (Quelle: OTS-Newsticker)
Die umtauschbaren Aktien, zusammen mit den zusätzlichen Rechten, entsprechen wirtschaftlich gesehen den Aktien unserer Kategorie A mit nachrangigem Stimmrecht. (Quelle: OTS-Newsticker)